DHBW-Publikationsfonds

Inhalt
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Allgemeines
Im Rahmen des Förderprogramms "BW-BigDIWA - Wissenschaftliche Bibliotheken gestalten den digitalen Wandel" des MWK (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst) werden Fördermittel für Open Access Publikationen von Hochschulen in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt. Die Förderlinie wurde bis zum 30.06.2022 verlängert und die Geschäftsstelle des Konsortiums Baden-Württemberg an der Universitätsbibliothek Freiburg verwaltet die Gelder.
Fördervoraussetzungen
Folgende Förderkriterien müssen erfüllt sein:
- Der "Submitting Author" oder "Corresponding Author" ist eine Angehörige bzw. ein Angehöriger der DHBW.
- Die Veröffentlichung erscheint in einer reinen OA-Zeitschrift (Goldener Weg), die nach dem peer-reviewed-Prinzip arbeitet. Diese verzeichnet z.B. das Directory of Open Access Journals (DOAJ).
- Die Artikelgebühr beträgt max. 2.000 EUR (inkl. MwSt.). Davon werden 50% aus den Fördermitteln, 50% von der Hochschule übernommen
- Eine gleichzeitige Förderung aus Drittmitteln - z. B. innerhalb eines Projektes - ist ausgeschlossen
- Als Rechnungsadresse muss die Geschäftsstelle des Konsortiums angegeben werden:
Rechnungsadresse:
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Universitätsbibliothek
Geschäftsstelle des Konsortiums Baden-Württemberg
Platz der Universität 2
79098 Freiburg
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT-ID) der Universität Freiburg:
DE142116817
Entsprechend der Vorgabe des MWK müssen alle Hochschulen, deren Autorinnen bzw. Autoren Gelder aus dem Publikationsfonds in Anspruch nehmen möchten, über eine Open Access Policy verfügen.
Vorgehen und Abwicklung
Die Geschäftsstelle des Konsortium Baden-Württemberg stellt ein PDF-Formular zur Verfügung, in dem die Autorin bzw. der Autor die Informationen zum Artikel erfasst. Das ausgefüllte Formular schicken sie bitte an die Fachbibliothek DHBW (E-Mail: fbd∂bibliothek.kit.edu).
Sind die Fördervoraussetzungen erfüllt, erhält die Autorin bzw. der Autor die Förderzusage und gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass die Hochschule den Restbetrag übernimmt. Die Rechnung wird vollständig von der Geschäftsstelle angewiesen. Der hochschuleigene Anteil wird über eine Jahresrechnung der jeweiligen Hochschule in Rechnung gestellt.