Urheberrecht / Autorenrechte

Die Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten ist eng mit urheberrechtlichen Fragestellungen und den Rechten von Autorinnen und Autoren verbunden. Insbesondere im Umfeld von Open Access und digitalem Publizieren ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung, Verbreitung und Zweitveröffentlichung von Werken zu kennen. Die folgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über relevante Aspekte des Urheberrechts sowie über Möglichkeiten, eigene Autorenrechte zu wahren und für eine offene wissenschaftliche Kommunikation zu nutzen.

Urheberrecht

Das Urheberrecht dient dem Schutz des geistigen Eigentums. Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst werden durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Dazu zählen u. a. Texte, Fotos, Computerprogramme, Musik, Filme und Werke der bildenden Kunst. Speziell für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in Bildung und Wissenschaft gibt es gesetzlich erlaubte Nutzungen, die Schranken des Urheberrechts sind. Diese erlauben die Nutzung eines Werkes im gesetzlichen Rahmen auch ohne Zustimmung des Urhebers.

Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen (§§ 60a-60e UrhG)

 

Das Zitatrecht ist eine relevante gesetzliche Schrankenbestimmung im wissenschaftlichen Diskurs. Neben dem Bildzitat, sind Text-, Film- und Musikzitate möglich.

Voraussetzungen des Zitatrechts:

  • Das zitierte Werk muss bereits veröffentlicht sein.
  • Ein Zitatzweck muss in einem angemessenen und vernünftigen Umfang vorliegen.
  • Unter Angabe der Quelle (§ 63 UrhG) und unter Beachtung des Änderungs- und Entstellungsverbotes (§ 62 UrhG)

Ein kleiner Hinweis: Offene Lizenzen helfen Unsicherheiten zu vermeiden. Bilder und Grafiken können im Repository KITopen mit entsprechenden offenen Lizenzen publiziert werden.

Weitere Informationen

Autorenrechte

Immer mehr Förderer verlangen die öffentliche Bereitstellung von Publikationen nach den Grundsätzen von Open Access. Auch die Open-Science-Policy der Helmholtz-Gemeinschaft fordert von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des KIT den offenen Zugang zu ihren wissenschaftlichen Publikationen. Die KIT-Bibliothek befördert den Gedanken des Open Access durch ihre Publikationsdienste und unterstützt Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte als Autorin oder Autor.

Formen der Rechteübertragung

Autorinnen und Autoren besitzen als Urheber in der Regel alle Rechte an ihren Werken. Über einen Verlagsvertrag oder vergleichbare Formen der Rechteübertragung treten sie sogenannte Verwertungs- bzw. Nutzungsrechte an Verlage ab.

Einfache/nicht-exklusive Nutzungsrechte (§ 31 Abs. 2 UrhG)
Ein einfaches Nutzungsrecht erlaubt, das Werk auf die genehmigte Art zu verwenden, ohne dass hierdurch eine Nutzung durch die Urheber selbst oder durch Dritte ausgeschlossen wird. Wenn Sie einem Verlag die einfachen Nutzungsrechte übertragen, behalten Sie das Recht, über Ihr Werk zu verfügen und es auf Repositorien wie KITopen Open Access zu publizieren.
Ausschließliche/exklusive Nutzungsrechte (§ 31 Abs. 3 UrhG)
Vergeben Sie ausschließliche Rechte auf Ihr Werk, so kann es der Verlag unter Ausschluss aller anderen Personen nutzen. Die Verlagsverträge bei reinen Open-Access-Zeitschriften oder Open-Access-Verlagen erlauben in der Regel die weitere Bereitstellung der Publikationen auf Repositorien wie KITopen. Ein herkömmlicher Verlag wird jedoch standardmäßig die ausschließlichen/exklusiven Nutzungsrechte einfordern und somit Ihre Rechte und weitere Open-Access-Veröffentlichungswege unterbinden wollen.

Optionen der Änderungen des Autorenvertrags (vor Vertragsschluss)

Sie können den Verlagsvertrag ändern, um eine Zweitveröffentlichung Ihrer Publikation in einem öffentlich zugänglichen Repository wie KITopen wahrnehmen zu können. Die Änderungen müssen vor dem Vertragsabschluss eingebracht werden:

Streichungen von einschränkenden Veröffentlichungsrechten
Wenn Sie bei Verlagsverträgen für die elektronische Version der Publikation nur die einfachen Nutzungsrechte vergeben, können Sie eine Zweitveröffentlichung in KITopen vornehmen. Im einfachsten Fall streichen Sie aus Ihrem Verlagsvertrag einschränkende Formulierungen wie "exclusive rights", "ausschließliche" bzw. "alle" Nutzungsrechte für die Online-Publikation aus dem Vertragstext heraus. In vielen Fällen werden diese Änderungen von Verlagen akzeptiert.
Vertragszusätze
Sie können Ihrem Verlagsvertrag einen Zusatz/Addendum beifügen, um sich auf diesem Weg das einfache Nutzungsrecht für die Open-Access-Veröffentlichung über KITopen zu sichern. Der Vertragszusatz erhält Gültigkeit, sobald im Verlagsvertrag ein Hinweis darauf gegeben ist und der Verlag keinen Widerspruch einlegt, sondern den Veröffentlichungsvorgang fortsetzt.

Optionen für eine Open-Access-Publikation als Zweitveröffentlichung (nach Vertragsabschluss)

Haben Sie sich bei einer Verlagspublikation nicht die Rechte für eine Open-Access-Veröffentlichung gesichert, verfügen Sie im Nachgang dennoch über die Möglichkeit, Ihre Publikation in einem öffentlich zugänglichen Repository wie KITopen Open Access zweitzuveröffentlichen:

Zweitveröffentlichung anhand von Verlagspolicies
Viele Verlage gestatten teilweise die parallele elektronische Bereitstellung der Verlagspublikationen in öffentlich zugänglichen Repositorien wie KITopen. Allerdings erfolgt das in den überwiegenden Fällen unter Auflagen (z.B. Embargos) und abhängig vom Volltexttyp Ihrer Publikation. Der Open Policy Finder von Jisc gibt Auskunft darüber, was bestimmte Verlage im Hinblick auf die Zweitveröffentlichung wissenschaftlicher Publikationen gestatten. Bei der Veröffentlichung Ihrer Publikation in KITopen orientieren wir uns routinemäßig an diesen Verlagspolicies und zeigen Ihnen diese im Workflow des Volltextuploads an.
Zweitveröffentlichung nach dem Urheberrechtsgesetz
Seit Beginn des Jahres 2014 können Autorinnen und Autoren nach § 38 Abs. 4 UrhG unter bestimmten Bedingungen die Postprints bzw. begutachtete Manuskripte Ihrer im Verlag publizierten Papers über das Internet und in öffentlich zugänglichen Repositorien wie KITopen mit einem Jahr Embargofrist frei zugänglich machen. Die Regelung gilt zwar unabhängig von den im Verlagsvertrag getroffenen Abtretungen von Nutzungsrechten, ist jedoch sehr restriktiv ausgestaltet und an mehrere Bedingungen gekoppelt. Daher prüfen wir in KITopen zunächst, ob über entsprechende Verlagspolicies erweiterte Publikationsmöglichkeiten vorliegen.

Urheberrecht, Autorenrechte und Lizenzen

Beratung und Unterstützung zum Urheberrecht und der Anwendung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG)

Telefonisch unter +49 721 608-43106 oder per E-Mail an: linda sefrin∂kit edu

Beratung und Unterstützung zu Autorenrechten und (offenen) Lizenzen

Telefonisch unter +49 721 608-43128 oder per E-Mail an: tomislav jersek∂kit edu