Urheberrecht / Autorenrechte
Die Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten ist eng mit urheberrechtlichen Fragestellungen und den Rechten von Autorinnen und Autoren verbunden. Insbesondere im Umfeld von Open Access und digitalem Publizieren ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung, Verbreitung und Zweitveröffentlichung von Werken zu kennen. Die folgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über relevante Aspekte des Urheberrechts sowie über Möglichkeiten, eigene Autorenrechte zu wahren und für eine offene wissenschaftliche Kommunikation zu nutzen.
Urheberrecht
Das Urheberrecht dient dem Schutz des geistigen Eigentums. Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst werden durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Dazu zählen u. a. Texte, Fotos, Computerprogramme, Musik, Filme und Werke der bildenden Kunst. Speziell für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in Bildung und Wissenschaft gibt es gesetzlich erlaubte Nutzungen, die Schranken des Urheberrechts sind. Diese erlauben die Nutzung eines Werkes im gesetzlichen Rahmen auch ohne Zustimmung des Urhebers.
Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen (§§ 60a-60e UrhG)
Das Zitatrecht ist eine relevante gesetzliche Schrankenbestimmung im wissenschaftlichen Diskurs. Neben dem Bildzitat, sind Text-, Film- und Musikzitate möglich.
Voraussetzungen des Zitatrechts:
- Das zitierte Werk muss bereits veröffentlicht sein.
- Ein Zitatzweck muss in einem angemessenen und vernünftigen Umfang vorliegen.
- Unter Angabe der Quelle (§ 63 UrhG) und unter Beachtung des Änderungs- und Entstellungsverbotes (§ 62 UrhG)
Ein kleiner Hinweis: Offene Lizenzen helfen Unsicherheiten zu vermeiden. Bilder und Grafiken können im Repository KITopen mit entsprechenden offenen Lizenzen publiziert werden.
Weitere Informationen
Autorenrechte
Immer mehr Förderer verlangen die öffentliche Bereitstellung von Publikationen nach den Grundsätzen von Open Access. Auch die Open-Science-Policy der Helmholtz-Gemeinschaft fordert von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des KIT den offenen Zugang zu ihren wissenschaftlichen Publikationen. Die KIT-Bibliothek befördert den Gedanken des Open Access durch ihre Publikationsdienste und unterstützt Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte als Autorin oder Autor.
Formen der Rechteübertragung
Autorinnen und Autoren besitzen als Urheber in der Regel alle Rechte an ihren Werken. Über einen Verlagsvertrag oder vergleichbare Formen der Rechteübertragung treten sie sogenannte Verwertungs- bzw. Nutzungsrechte an Verlage ab.
Optionen der Änderungen des Autorenvertrags (vor Vertragsschluss)
Sie können den Verlagsvertrag ändern, um eine Zweitveröffentlichung Ihrer Publikation in einem öffentlich zugänglichen Repository wie KITopen wahrnehmen zu können. Die Änderungen müssen vor dem Vertragsabschluss eingebracht werden:
Optionen für eine Open-Access-Publikation als Zweitveröffentlichung (nach Vertragsabschluss)
Haben Sie sich bei einer Verlagspublikation nicht die Rechte für eine Open-Access-Veröffentlichung gesichert, verfügen Sie im Nachgang dennoch über die Möglichkeit, Ihre Publikation in einem öffentlich zugänglichen Repository wie KITopen Open Access zweitzuveröffentlichen:
Urheberrecht, Autorenrechte und Lizenzen
Beratung und Unterstützung zum Urheberrecht und der Anwendung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG)
Telefonisch unter +49 721 608-43106 oder per E-Mail an: linda sefrin∂kit edu
Beratung und Unterstützung zu Autorenrechten und (offenen) Lizenzen
Telefonisch unter +49 721 608-43128 oder per E-Mail an: tomislav jersek∂kit edu