Text- und Data-Mining

Text  und Data Mining (TDM) ist die automatisierte Analyse von einzelnen oder mehreren digitalen oder digitalisierten Werken, um daraus Informationen insbesondere über Muster, Trends und Korrelationen zu gewinnen. 

Über unsere digitalen Plattformen besteht die Möglichkeit, Zugriff auf zahlreiche Open Access‑ und lizensierte Bestände, die sich für TDM eignen, zu erhalten. Für jedes Projekt sollte in Abhängigkeit vom Anbieter eine gewisse Vorbereitungszeit einkalkuliert werden. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf, wenn Sie ein TDM-Projekt planen.

FAQs zum Text- und Data-Mining

Ist TDM rechtlich zulässig?
Ja! TDM ist eine gesetzliche Nutzungserlaubnisse nach §§ 44b,60d UrhG
Welche verschiedenen Arten von TDM gibt es?
§ 44b UrhG gilt für kommerzielle Forschungszwecke.
§ 60d UrhG gilt für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung.
Welche Regeln gelten für das wissenschaftliche TDM?
Das TDM nach § 60d UrhG gilt für wissenschaftliche, nicht-kommerzielle Forschungszwecke. Grundsätzlich ist das wissenschaftliche TDM erlaubt, wenn der Lizenzvertrag vor dem 28. Februar 2018 abgeschlossen wurde. 
Der Anbieter kann technische Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um Gefährdungen der Sicherheit und Integrität seiner Netze und Datenbanken zu vermeiden. 
Jedes Projekt muss bilateral mit dem Anbieter abgestimmt werden. 
Möglicherweise anfallende Kosten müssen aus Projekt- oder anderen Mitteln beglichen werden. Eine Zahlung aus dem Bibliotheksbudget ist nicht möglich.
Einzelne Anbieter stellen für den Datenabruf eine API zur Verfügung. Andere stellen die Daten nach Vorgaben der Forschenden selbst zusammen und liefern sie digital aus, z.B. über FTP. 
Nur nicht‑kommerzielle Forschung: Der Einsatz von TDM ist ausschließlich für rein wissenschaftliche, nicht‑kommerzielle Zwecke gestattet.  
Legaler Zugang zum Material: Die zu analysierenden Daten müssen über eine gültige Lizenzvereinbarung oder als Open‑Access‑Publikation zugänglich sein. Ohne rechtlichen Zugriff darf kein TDM‑Projekt gestartet werden.  
Kein Umgehen von Kopierschutz: Technische Schutzmaßnahmen dürfen nicht umgangen werden. In Ausnahmefällen kann ein Antrag auf Entfernung des Kopierschutzes gestellt werden, jedoch muss die Anfrage vom Rechteinhaber genehmigt werden.  
Nutzungseinschränkung: Das Ergebnis oder das Ausgangsmaterial darf nicht an Dritte weitergegeben werden, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist.  
Automatisierte Massendownloads per Crawler, Skript oder Bot sind verboten. Ein solcher Download kann zu einer Sperrung des Zugangs für die gesamte Einrichtung führen. 
Was muss ich nach Abschluss meines Projektes beachten?
Nach Abschluss des Projektes darf das Datenkorpus unter bestimmten Voraussetzungen einem eng abgegrenzten Personenkreis (§60d Abs. 4 UrhG)  zur gemeinsamen Forschung sowie einzelnen Dritten zur Überprüfung der Qualität zugänglich gemacht werden.
Was kann ich selbst tun, um anderen Forschenden im Rahmen von TDM-Projekten die Nutzung meiner Werke zu erleichtern?
Open‑Access veröffentlichen – Nutzen Sie Open‑Access‑Zeitschriften oder legen Sie Pre‑Prints in offenen Repositorien ab, damit Ihre Inhalte sofort für TDM verfügbar sind.
Creative‑Commons‑Lizenz wählen – Entscheiden Sie sich für eine standardisierte, maschinenlesbare CC‑Lizenz (z. B. CC‑BY 4.0), die klar regelt, dass Dritte Ihre Daten zu Forschungszwecken weiterverarbeiten dürfen.  
Die KIT-Bibliothek empfiehlt die Lizenzen CC BY oder CC BY SA. Autorinnen und Autoren können bei dieser Lizenz alle Urheber-/Nutzungsrechte weiterhin frei und unbeschränkt ausüben - inklusive der Einräumung von nicht-exklusiven Nutzungsrechten an Dritte. Einem Verlag werden lediglich nichtexklusive / nicht ausschließliche Nutzungsrechte übertragen.
Maschinenlesbare Metadaten bereitstellen – Ergänzen Sie Ihre Publikationen um strukturierte Metadaten (Dublin Core, schema.org) und geben Sie die Lizenzinformationen in einem maschinenlesbaren Format an.  
 

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