OpenCast Aufzeichnungsverwaltung (OC-AV)
Über den Service "Opencast-Aufzeichnungsverwaltung (OC-AV)" können Lehrende am KIT ihre Lehrveranstaltungen planen, aufzeichnen, herunterladen und nachnutzbar machen. Dieser Dienst ist aus einem Gemeinschaftsprojekt von KIT-Bibliothek, ZML, SCC und ASERV hervorgegangen.
Service
Über OC-AV kann eine automatische Aufzeichnung für eine Vorlesung aktiviert und mit wenigen Klicks im ILIAS-Kurs zugänglich gemacht werden. Neue Aufzeichnungen innerhalb dieser Vorlesungsserie werden automatisch hinzugefügt.
Nicht automatisierte Aufzeichnungen (Selbstaufzeichnungen) können Sie wie gewohnt im ILIAS-Kurs hochladen und anschließend in OC-AV verwalten. Dadurch stehen Ihnen umfangreiche Funktionalitäten wie die Optimierung der Videoqualität, das Generieren von Embed-Codes und die einfache Weitergabe an weitere Bereitstellungskanäle zur Verfügung.
Workflow
In der folgenden Grafik erhalten Sie einen Überblick zum Gesamtprozess:

Beratung und Support für Lehrende
Wir empfehlen Ihnen, für die digitale Lehre vorab ein Beratungsgespräch durchzuführen, um eine bestmögliche Aufbereitung und Verbreitung Ihrer Lehre zu erhalten. Die Akteure im KIT haben sich dabei für ein mehrstufiges E-Lehre-Paket untereinander abgestimmt. Wir empfehlen Ihnen, alle Aspekte des Beratungsangebots anzunehmen.

Auf den Projektseiten des ZML finden Sie:
- Anleitungen zur einfachen Integration der Videos in einen aktuellen ILIAS-Kurs
- Anwendungsbeispiele und Hinweise um Aufzeichnungen, ganz oder auch nur in Teilen, in mehreren eigenen Kursen zu nutzen oder diese mit interaktiven Elementen anzureichern
- Informationen und Anleitungen zum Erstellen professioneller Selbstaufzeichnungen
Das Team des Repository KITopen bietet Ihnen:
- Unterstützung bei Problemen mit den automatisierten Aufzeichnungen
- Informationen und Beratung zu den geltenden Rechtsgrundlagen (Welche Materialien darf ich verwenden? Welche urheberrechtlichen Schranken gelten bei meiner Lehre?)
- Hilfestellung bei der Publikation
FAQ zu OC-AV und zur Aufzeichnung und Verbreitung von Lehrmaterialien
Allgemeine Fragen zur Aufzeichnung von Lehrmaterialien
Die ILIAS-Plattform bietet OpenCast-Objekte, um AV-Medien (z.B. Vorlesungsaufzeichnungen) in den ILIAS-Kursen einzubinden.
Die KIT-Bibliothek bietet ein OpenCast-System, in dem die Medien verarbeitet und gespeichert werden. Alle Medien eines OpenCast-Objektes in ILIAS sind in einer Serie in OpenCast abgebildet. Die OpenCast-Aufzeichnungsverwaltung dient dabei als vereinfachtes Frontend zum Verwalten dieser Serien und Medien durch die jeweiligen Lehrenden. Im OpenCast-Objekt in ILIAS können Sie über ein Rechte- und Rollensystem selbst bestimmen, ob Kursteilnehmende in der Lage sind, Inhalte aus den Serien nur anzusehen, herunterzuladen oder sogar eigene Inhalte in eine verknüpfte Serie hochzuladen.
Nähere Informationen finden Sie hier: Anleitung Aufzeichnung ILIAS
Über die OpenCast-Aufzeichnungsverwaltung (OC-AV) können Aufzeichnungen im Hörsaal nicht nur geplant, sondern auch verwaltet und Serien zugeordnet werden. Zudem kann eine Nachnutzung (Vergabe eines Embed-Links für Ilias oder H5P sowie die Nutzung in KITopen) festgelegt und anderen Benutzenden Rechte zum Verwalten der Medien übermittelt werden. Der Service wird sukzessive ausgebaut und um weitere Features erweitert.
In allen ausgestatteten Hörsälen werden das Beamer- und das Mikrofon-Signal aufgezeichnet. In einigen besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine fest installierte Kamera hinzuzuschalten bzw. ein zweites Beamer-Signal (z. B. für den Visualizer) aufzunehmen. Die jeweiligen Möglichkeiten im Hörsaal sind individuell in der OC-AV bei der Aktivierung dargestellt.
Dieser Fall obliegt der Eigenverantwortung. Sie können die automatisierte Aufzeichnung für einzelne Termine entweder deaktivieren oder mit der im Vorfeld eingeholten Einwilligung der Vertretung weiterführen.
Jede Serie hat immer genau einen Besitzenden. Dieser kann mehrere zusätzliche Bearbeitende auf die Serie in der OC-AV freischalten. Weitere Informationen dazu folgen.
Die jeweiligen Ausstattungsmerkmale und damit verbundenen Möglichkeiten der Aufzeichnung werden passend für die individuelle Veranstaltung in der OC-AV angezeigt.
In Räumen, in denen keine automatisierte Vorlesungsaufzeichnung eingerichtet ist, bzw. eine Störung vorliegt, wird die Selbstaufzeichnung unterstützt.
Es ist aus Datenschutzgründen nicht erlaubt, Studierende (in Bild oder Ton) aufzuzeichnen. Die automatisierte Aufzeichnung ist so gestaltet, dass Studierende im Auditorium nicht mit aufgezeichnet werden. Bei der Selbstaufzeichnung ist eigenverantwortlich darauf zu achten, dass Studierende nicht aufgezeichnet werden. Praktische Umsetzungshinweise dazu finden Sie auf der Seite zur Selbstaufzeichnung.
Allgemeine Fragen zur Verbreitung meiner Lehrmaterialien
- ILIAS: Bereitstellung für einen begrenzten Nutzerkreis in einem geschlossenen Lernraum
- KITopen Campus: Bereitstellung im Campusnetz des KIT
- KITopen OER: Weltweit sichtbar und zitierbar, idealerweise mit freier Lizenz als Open Educational Ressource
Die drei Bereitstellungswege sind untereinander kompatibel: Zunächst nur in ILIAS bereitgestellte Materialien können Sie auch nachträglich in KITopen veröffentlichen und so die Sichtbarkeit Ihrer Lehre steigern. Umgekehrt können auch in KITopen veröffentlichte Materialien in ILIAS eingebunden werden.
Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise unter "Rechtliche Fragen".
Bei allen Fragen zur Veröffentlichung können Sie sich an die KIT-Bibliothek wenden:
Team E-Lehre
+49 721 608-46722
elearning∂studium.kit.edu
Bei Fragen zu Aufzeichnungsplanung, Aufzeichnungsmöglichkeiten, Didaktik oder ILIAS-Support können Sie sich an das Zentrum für Mediales Lernen (ZML) wenden:
info∂zml.kit.edu
Auch wenn Sie Ihre Vorlesung bislang nur in ILIAS verwendet haben, können Sie jederzeit Ihre Materialien über KITopen campusweit oder auch weltweit veröffentlichen und so die Sichtbarkeit Ihrer Lehrinhalte deutlich steigern. Die Metadaten Ihrer Materialien sind immer weltweit sichtbar und in Suchmaschinen indexiert. Alle Materialien erhalten einen persistenten Digital Object Identifier (DOI), den Sie in Ihren Literaturlisten zitieren können. Außerdem können Sie mit der Veröffentlichung in KITopen Ihre Materialien ganz einfach über den Service KITopen Publikationslisten auf ihren eigenen Webseiten oder den Webseiten Ihres Instituts anzeigen lassen. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass Sie Ihre Vorlesung über KITopen dauerhaft zugänglich machen können, während die Verfügbarkeit über ILIAS zeitlich befristet ist.
Für die Veröffentlichung in KITopen empfehlen wir die Verwendung einer offenen Lizenz, so dass sie als Open Educational Resource (OER) angeboten wird.
Am KIT gibt es mehrere Wege, Vorlesungen über ILIAS anzubieten. Die Services werden kooperativ von unterschiedlichen DE betreut:
Alle in ILIAS vorhandenen OpenCast-Mediendateien können über OC-AV verwaltet und über KITopen veröffentlicht werden. Dazu haben Sie zwei Optionen:
Option 1: Importfunktion über "Mein KITopen":
- Wählen Sie nach dem Login in der Box „KITopen Lehre“ den Button „Import aus ILIAS/OC-AV“.
- Sie erhalten eine Übersicht aller Medien, die Ihnen zugeordnet sind und deren Verarbeitung abgeschlossen ist.
- Alle Mediendateien, die noch nicht in KITopen gespeichert wurden, können Sie über den gleichnamigen Button nach KITopen importieren und veröffentlichen.
- Mediendateien, die bereits in KITopen gespeichert wurden, sind entsprechend gekennzeichnet. Diese können Sie über den Link aufrufen und bei Bedarf die Metadaten korrigieren.
Option 2: Exportfunktion über OC-AV:
- Nach dem Login wählen Sie den Button „Fertige Aufzeichnungen verwalten“. Sie erhalten eine Übersicht aller Medien, die Ihnen zugeordnet sind und deren Verarbeitung abgeschlossen ist.
- Öffnen Sie den gewünschten Datensatz in der Vollanzeige und anschließend das Panel „Veröffentlichungskanäle“.
- Hier können Sie durch Klick auf „KITopen Publikation verwalten“ Ihre Mediendatei nach KITopen importieren und veröffentlichen.
Auch nicht in ILIAS/OC-AV vorhandene Mediendateien können Sie in KITopen veröffentlichen:
- Wählen Sie nach dem Login in der linken Spalte "Medien erfassen" und danach den Publikationstyp "Audio/Video".
- Anschließend können Sie Ihre Mediendatei hochladen.
Wenn Sie eine komplette Vorlesungsserie in KITopen veröffentlichen möchten, ist es sinnvoll, eine Serie anzulegen. Beim Hochladen weiterer Videos dieser Serie können Sie den zuvor erfassten Serientitel aus der hinterlegten Liste auswählen, die Grunddaten wie z. B. Titel und Mitwirkende sind dann bereits vorhanden.
In KITopen erhalten alle Audio- und Videodateien automatisch einen Einbettungscode in verschiedenen Auflösungen, den Sie zum Einbinden in Webseiten verwenden können. Mediendateien mit weltweiter Reichweite erhalten außerdem einen Direkt-Link zur Mediendatei (Mediathek-URL).
Einbettungscode und Direkt-Link werden Ihnen nach der Publikation Ihres Audios/Videos per E-Mail zugeschickt. Außerdem können Sie sie auch im KITopen-Medienportal in der Vollanzeige der Mediendatei im Tab "Export" abrufen.
In ILIAS wird das Einbinden über einen Einbettungscode nicht unterstützt. Sie können Ihre Mediendatei aber stattdessen über den Direkt-Link (Mediathek-URL) als Medienobjekt einbinden. Oder Sie können Ihr Video über den Videoplayer von H5P als interaktives Video mit interaktiven Inhalten (z. B. Quiz oder Kommentare) anreichern.
Ausführliche Infos hierzu finden Sie auf den Webseiten des ZML unter der Rubrik „Bereitstellung und Nachnutzung“ im Bereich "Nachnutzung eigener Aufzeichnungen".
Rechtliche Fragen
Bei den folgenden Informationen handelt es sich um keine rechtsverbindliche Auskunft, sondern um Hinweise, wie Sie Ihre Rechte als Forschende und Dozierende besser in Anspruch nehmen können.
Es ist aus Datenschutzgründen nicht erlaubt, Studierende (in Bild oder Ton) aufzuzeichnen. Die automatisierte Aufzeichnung ist so gestaltet, dass Studierende im Auditorium nicht mit aufgezeichnet werden. Bei der Selbstaufzeichnung ist eigenverantwortlich darauf zu achten. Praktische Umsetzungshinweise dazu finden Sie auf der Seite zur Selbstaufzeichnung.
Bereits VOR der Aufzeichnung sollten Sie überlegen, in welcher Form Sie Ihr Video bereitstellen möchten.
- ILIAS: Bereitstellung für einen begrenzten Nutzerkreis in einem geschlossenen Lernraum
- KITopen Campus: Bereitstellung im Campusnetz des KIT
- KITopen OER: Weltweit sichtbar und zitierbar, idealerweise mit freier Lizenz als Open Educational Ressource
Für alle drei Bereitstellungswege gilt, dass Sie Fremdmaterialien immer korrekt zitieren und nach den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis vorgehen müssen. Für die Verbreitung im Campusnetz des KIT oder als Open Educational Ressource (OER) müssen Sie nach den Vorgaben des Zitatrechts § 51 UrhG handeln, bei zugriffsbeschränkten Seiten in einem Lernraum haben Sie noch etwas weitere Möglichkeiten, Materialien einzubinden (§ 60a UrhG). Bitte bedenken Sie dabei, dass Sie für die spätere Nachnutzung flexibler sind, wenn Sie sich auf das Zitatrecht stützen oder am besten gleich gemeinfreie Fremdmaterialien oder Materialien mit freien Lizenzen verwenden.
Eine korrekte Zitierung von Fremdmaterialien ist auch von Vorteil, wenn Sie selbst bestimmte Konditionen der Nachnutzung Ihrer digitalen Lehrmaterialien klar regeln möchten und Ihre Materialien unter einer Lizenz (z.B. CC-Lizenz) veröffentlichen. Die Verwendung von Zitaten ist dabei immer eingeschlossen.
Falls Ihre Vorlesungsaufzeichnung Fremdmaterialien enthält, sind die Konditionen für die Bereitstellung in einem zugriffsbeschränkten Bereich wie ILIAS etwas großzügiger als bei der Veröffentlichung im Campusnetz oder als Open Educational Ressource (OER) (z.B. über das Repository KITopen). In der Regel sind diese erweiterten Möglichkeiten aber nicht unmittelbar lehrrelevant und behindern Sie auch bei der späteren Nachnutzung und Weiterverwendung der Materialien.
Wir empfehlen Ihnen daher, dass Sie bei der Aufbereitung Ihrer Lehrinhalte keine grundlegende Unterscheidung zu Ihrem sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten vornehmen und sich auch bei der Erstellung von digitalen Lehrinhalten am Zitatrecht zu orientieren. Bitte bedenken Sie, dass Sie immer die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis einhalten und alle verwendeten Fremdmaterialien korrekt zitieren.
Folgende Übersicht hilft Ihnen bei der Entscheidung:

Sie können nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz geschützte Materialien (Texte, Grafiken, Bilder, Abbildungen, Filmausschnitte etc.) im Rahmen des Zitatrechts § 51 UrhG verwenden, sofern Sie die dort beschriebenen Bedingungen einhalten. Konkret bedeutet das, dass die Verwendung des geschützten Materials als Beleg für Ihre Argumentation erforderlich sein muss. Die Auslegung bestimmen Sie selbst. Falls Sie sich dabei unsicher sind, können Sie selbstverständlich jederzeit die Urheber des geschützten Materials um die Veröffentlichungsrechte bitten.
Welche Voraussetzungen müssen für ein Zitat erfüllt sein?
- Es muss eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem zitierten Material erfolgen. Bilder dürfen also nicht nur zur Illustration dienen.
- Das zitierte Material muss bereits veröffentlicht sein.
- Der Zitatumfang muss angemessen sein: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.
- Das Zitat darf nicht verändert werden.
- Die zitierten Materialien müssen gekennzeichnet und mit einer Quellenangabe versehen werden.
Ja. Sie können nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz geschützte Materialien (Texte, Grafiken, Bilder, Abbildungen, Filmausschnitte etc.) im Rahmen des Zitatrechts § 51 UrhG verwenden, sofern Sie die dort beschriebenen Bedingungen einhalten (s. o.)
Das bedeutet, dass Sie bei Bildern das ganze Bild als Zitat verwenden können, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist. Bei Video- und Audiobeiträgen sollten Sie selbst ein gutes Maß für den Ausschnitt festlegen, den Sie für die Unterlegung Ihrer Argumentation benötigen (so viel wie nötig, so wenig wie möglich). Falls Sie sich dabei unsicher sind, können Sie selbstverständlich jederzeit die Urheber des geschützten Materials um die Veröffentlichungsrechte bitten.
Sie können für Ihre Lehre fremde Materialien nachnutzen, wenn Sie dafür die Bedingungen des Urheberrechtsgesetzes einhalten. Durch die korrekte Anwendung des Zitatrechts (§51 UrhG) sind Sie relativ frei in der Gestaltung Ihrer Materialien (s. FAQ).
Völlig flexibel sind Sie, wenn Sie bereits unter einer freien Lizenz veröffentlichte Materialien (u.a. CC-Lizenz) oder gleich gemeinfreie Materialien (z.B. mit einer CC0-Lizenz) nachnutzen. Materialien, die unter CC0 veröffentlicht wurden, müssen Sie nicht einmal zitieren. Das hilft Ihnen bei einer freien Aufbereitung Ihrer Lehre. Siehe FAQ "Was sind freie Lizenzen / CC-Lizenzen?" und FAQ "Was bedeutet gemeinfrei?".
- Suchplattform von Creative Commons speziell für die Suche nach Inhalten mit CC-Lizenz:
https://wordpress.org/openverse/?referrer=creativecommons.org - Google-Suche nach Inhalten mit freier Lizenz:
https://www.google.de/advanced_search
In der erweiterten Google-Suche kann unter „Nutzungsrechte“ die gewünschte Lizenz ausgewählt werden. - Webseiten mit Sammlungen von frei nutzbaren Inhalten:
- Datenbanken: Bilder, Audios, Videos (Auswahl)
- https://pxhere.com (Gemeinfreie Bilder)
- https://stocksnap.io/ (Gemeinfreie Bilder)
- https://commons.wikimedia.org/wiki/Main_Page
Bilder, Audios und Videos gemeinfrei oder mit CC-Lizenz). Wikimedia stellt auch einen Lizenzhinweisgenerator zur Verfügung, mit welchem für Bilder und Medien aus Wikimedia auf Knopfdruck die entsprechende Lizenzangabe erstellt wird. - https://pixabay.com/de/
(Bilder, Audios, Videos, eigene Lizenz, vergleichbar CC0) - https://unsplash.com/license
(Bilder, eigene Lizenz, vergleichbar mit CC0) - https://www.pexels.com/de-de/creative-commons-images/
(Bilder, eigene Lizenz, vergleichbar mit CC0)
- Datenbanken: Musik (Auswahl)
- http://ccmixter.org/ (Mit CC-Lizenz)
- https://audiohub.de/kostenlose-gemafreie-musik (Mit CC-Lizenz)
- Datenbanken: Icons (Auswahl)
- https://www.iconfinder.com
(Enthält neben kostenpflichtigen auch frei nachnutzbare Icons)
- https://www.iconfinder.com
Am KIT gibt es keine verbindlichen Vorgaben zum Zitieren, es gibt nur die Satzung zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis. Das liegt daran, dass die unterschiedlichen Zitierstile i.d.R. von den jeweiligen wissenschaftlichen Communities abhängen.
Hier ein paar allgemeine Hinweise: Die Quellenangabe sollte die Urheberbezeichnung (Vor- und Nachname des Urhebers), und die genaue Fundstelle (z.B. Titel des Buches/der Zeitschrift, Erscheinungsjahr, Seitenzahl und ggf. auch Verlag) umfassen.
Bei Materialien aus dem Internet ist neben der Urheberbezeichnung auch die URL anzugeben. Bei wissenschaftlichen Texten wird auch oft noch das Abrufdatum angegeben.
Wurde das verwendete Material unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht, wird nach der URL der Name der Lizenz mit Verlinkung zum Lizenztext angegeben.
Nein, zitierte Bilder dürfen nicht verändert werden. Nicht unter diese Regel fällt die Änderung der Größe.
Ja, Bilder und Fotos dürfen in einer anderen Größe verwendet werden. Ein kleines Bild aus einem Lehrbuch darf also durchaus als Zitat eine ganze Folie einnehmen.
Es gibt keine genauen Vorgaben. Richtlinie: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Es ist grundsätzlich sinnvoll, Ihre Materialien unter eine freie Lizenz zu stellen, denn damit bestimmen Sie nicht nur über die Verbreitungswege, sondern auch über die Konditionen der Nachnutzung insgesamt. Diese sind dann für jede Nutzerin bzw. jeden Nutzer klar ersichtlich, was er/sie mit den Materialien machen darf.
Für die Verbreitung Ihrer Lehre als Open Educational Resources bietet sich das international sehr weit verbreitete und standardisierte Lizenzmodell von „Creative Commons“ (CC-Lizenz) an. Wenn Sie diese verwenden, haben Nutzende bei der Nachnutzung Ihrer Materialien mehr Möglichkeiten, als durch das UrhG (u.a Nutzung für den eigenen persönlichen Gebrauch gemäß § 53 UrhG). Sie als Urheberin/Urheber werden dabei stets genannt und Sie und Ihre Lehrmaterialien erhalten eine erhöhte Sichtbarkeit. Das entspricht auch der Mission des KIT insgesamt.
Mit einer freien Lizenz erweitern Sie die Optionen für die Nachnutzung: Die Urheberrechte verbleiben weiterhin bei Ihnen, aber Sie räumen zusätzlich Rechte zur Nachnutzung ein. Anhand der freien Lizenz können andere Personen sofort erkennen, wie das Dokument genutzt werden darf, dadurch kann eine schnellere Verbreitung erfolgen. Sie als Urheberin/Urheber werden dabei stets genannt.
Zu den verbreitetsten freien Lizenzen zählen die Lizenzmodelle von „Creative Commons“ (CC-Lizenzen).
Alle Creative Commons Lizenzen ermöglichen den Betrachtenden und Nachnutzenden Ihrer Materialien eine etwas erweiterte Nutzung, als es das Urheberrechtsgesetz erlaubt. Besonders empfehlenswert sind die Lizenzen CC BY und CC BY-SA, da sie die Bearbeitung und Nutzung zu jeglichen Zwecken ermöglichen. Sie gelten daher in der Open-Access-Community als einzig "echte" freie Lizenzen.
Die Bedingungen NC (keine kommerzielle Nutzung) und ND (keine Bearbeitung) schränken die Nachnutzung mehr ein und erfüllen streng genommen nicht die Definition von Open Educational Resources (OER), können aber auch verwendet werden. Bedenken Sie, dass ein Verbot der kommerziellen Nutzung auch bedeutet, dass eine OER z. B. nicht an privaten Hochschulen verwendet werden darf.
Falls Sie Fremdmaterialien verwenden, die bereits mit einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht wurden, darf die Lizenz für das gesamte Video der ursprünglichen Lizenz nicht widersprechen bzw. sie weiter einschränken. Es ist aber immer möglich, Teile von der gewählten Lizenz auszuschießen und entsprechend zu kennzeichnen. („Sofern nicht anders angegeben, ist dieses Werk lizenziert unter …", „mit Ausnahme der Grafiken XYZ …."). Es gilt der Grundsatz, dass Sie die Inhalte, die nicht unter derselben CC-Lizenz verbreitet sind, extra kennzeichnen. Sonst laufen Sie Gefahr, diese Inhalte unerlaubt mit zu lizenzieren – was eine Urheberrechtsverletzung darstellen würde. Sie müssen darauf hinweisen, dass sich die CC-Lizenz nur auf die eigenen Inhalte bezieht und nicht auf die anderen.
Eine andere Alternative ist, die Fremdmaterialien (i.d.R. Bilder und Grafiken) nicht unter der verwendeten Lizenz, sondern im Rahmen des Zitatrechts zu verwenden, siehe die Beispiele in den nachfolgenden Grafiken.




Ein Werk ist gemeinfrei, wenn es keinem Urheberrecht unterliegt. Das ist z. B. der Fall, wenn die Schutzfrist abgelaufen ist (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers). Gemeinfrei sind auch amtliche Werke (z. B. Gesetzestexte, Verordnungen, behördliche Texte).
Ein mit einer CC0-Lizenz lizenziertes Werk wurde in die Gemeinfreiheit "entlassen". Das bedeutet, dass die Urheberinnen und Urheber auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte verzichtet haben, soweit das gesetzlich möglich ist.